- Saarabkommen
- Saar|abkommen,Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und Luxemburg vom 27. 10. 1956, auch »Luxemburger Verträge« genannt; enthalten v. a. die deutsch-französischen Vereinbarungen über die Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland ab 1. 1. 1957, darüber hinaus deutsch-französischer Absprachen über den Ausbau des Oberrheins sowie deutsch-französisch-luxemburgische Vereinbarungen über die Kanalisierung der Mosel von Thionville bis Koblenz. Das Saarabkommen war notwendig geworden, nachdem die saarländische Bevölkerung in einer Volksabstimmung am 23. 10. 1955 das »Europäische Saarstatut« (Pariser Verträge) abgelehnt hatte.
Universal-Lexikon. 2012.